Schulgesetz

Schulgesetz

Das Schulgesetz gibt den pädagogischen Zielen der Realschule plus den rechtlichen Rahmen und legt die Grundlage für die zweigliedrige Schulstruktur. Die vollständige Version des Schulgesetz finden sie unter: 

Gesetzes-_und_Verordnungsblatt_für_das_Land_Rheinland-Pfalz_Nr_21-2008.pdf
Schulgesetz_-_Druckversion.pdf
Synopse-Schulgesetz.pdf

Am 1. August 2009 ist das neue rheinland-pfälzische Schulgesetz in Kraft getreten.

Informationsschrift_Schulgesetz.pdf

Einzelne Regelungen werden hier noch einmal hervorgehoben, da diese speziell für die Realschule plus gelten.

Gemäß Schulgesetz gibt es zwei Formen der Realschule plus: die Integrative und die Kooperative Realschule. In der Integrativen Realschule findet ab der Klassenstufe 7 Fachleistungsdifferenzierung in Kursen und in klasseninternen Lerngruppen statt; ab der Klassenstufe 8 können auch abschlussbezogene Klassen der Bildungsgänge zur Erlangung der Berufsreife und zur Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I gebildet werden.

In der Kooperativen Realschule wird ab der Klassenstufe 7 in abschlussbezogene Klassen der Bildungsgänge zur Erlangung der Berufsreife und zur Erlangung des qualifizierten Sekundarabschlusses I differenziert.Zusätzlich kann die Realschule plus im organisatorischen Verbund mit einer Fachoberschule geführt werden.

Unter § 13 im Abschnitt 2 des Schulgesetzes wurde die Mindestgröße der Realschule plus auf drei Klassen pro Jahrgang festgelegt.

Im 3. Abschnitt ist die Zusammenarbeit zwischen Realschulen plus mit Gymnasien geregelt. In der Kooperativen Gesamtschule (§ 16) arbeitet die Realschule plus und das Gymnasium als jeweils eigenständige Schulart zusammen. Der organisatorische Verbund hat folgende Schwerpunkte:

  • Die Orientierungsstufe ist schulartübergreifend eingerichtet.

  • Ab Klassenstufe 7 liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bereich gemeinsamer Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Fördermaßnahmen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

  • Realschule plus und Gymnasium können jedoch auch nur eine schulartübergreifende Orientierungsstufe für die Klassen 5 und 6 bilden, die dann von allen Kindern unabhängig von der Schulart besucht werden.

  • Wenn Grundschulen und Realschulen plus räumlich zusammenhängen oder benachbart sind, können diese organisatorisch verbunden werden.

 

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