Der Schulträger – die Raiffeisen-Campus eG
Raiffeisen-Campus eG
Burgweg 21-23
56428 Dernbach (Westerwald)
Vorstand:
- Martina Düring, martina.duering@raiffeisen-campus.de
- Dr. Jörn-Peter Kukuk, joern-peter.kukuk@raiffeisen-campus.de
Aufsichtsrat:
- Jochen König (Vors.),
- Michael Scheeren,
- Alen Herovic
Eingetragen: Gen.-Reg. Montabaur 20009 Sitz: Wirges
Die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Montabaur-Diez 30/650/164/7-II/5 anerkannt.
Die Genossenschaft
Mit vereinten Kräften gemeinsame Ziele erreichen, das ist der Grundgedanke jeder Genossenschaft.
- Menschen mit ähnlichen wirtschaftlichen Interessen schließen sich zusammen um einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb aufzubauen. SELBSTHILFE
- Die Geschäftstätigkeit kann wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziele haben.
- Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. FÖRDERPRINZIP
- Dieser Förderauftrag bedeutet, dass die Nutzung der Dienstleistungen der Genossenschaft durch die Mitglieder im Vordergrund steht und nicht die Kapitalmehrung.
- Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung.
- Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität.
- Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. SELBSTVERANTWORTUNG
- Die Mitglieder ordnen die internen Verhältnisse der Genossenschaft selber. Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der eG Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. So bleiben die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft im Fokus. SELBSTVERWALTUNG
- Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Kunden. Dieses IDENTITÄTSPRINZIP unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.
- Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft.
- Die Pflichtprüfung nach dem Genossenschaftsgesetz gibt den Mitgliedern Sicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft und schützt vor Schaden.
- Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Die Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft beruht auf festen Werten und Prinzipien:
- Faire Behandlung von Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnern.
- Nachhaltige Ausrichtung der Unternehmensführung, um die Genossenschaft langfristig betreiben zu können.
- Demokratische Teilhabe der Mitglieder an den Entscheidungen der Genossenschaft.
- Ausrichtung der Geschäftspolitik auf die Förderung der Mitglieder.