Nach der Diskussion folgt das Kreuz

Mancher Jugendliche empfindet es als ungerecht, nicht wählen zu dürfen. Schließlich soll auch ihre Stimme von den politischen Parteien gehört und so auch Politik im Sinne der zukünftigen Generation gemacht werden. Aus diesem Grund gibt es die sogenannten Juniorwahlen, bei denen die Jugendlichen parallel zu den unterschiedlichsten Wahlen in Deutschland ihre Stimme abgeben dürfen. Genau wie bei der "richtigen" Wahl erhalten die Wahlberechtigten zuvor eine Wahlbenachrichtigung, die sie über die genauen Eckdaten zur Wahl informiert. Am Wahltag selbst wird dann ein Wahllokal mit Wahlkabinen und einer sogar versiegelten Wahlurne eingerichtet. Und die Aufsicht über den gesamten Wahlprozess haben natürlich auch hier Wahlhelfer.

Am Raiffeisen-Campus übernahmen dieses wichtige Amt jeweils zwei Lerner der beteiligten Klassen 8 und 9. Sie wurden schon im Vorfeld über ihre Aufgaben informiert, stellten dann ihren Mitlernern den Ablauf vor und achteten am Wahltag auf das Einhalten der Wahlrechtsgrundsätze.

Einen besonderen Vorteil brachte dieses Amt auch mit sich: Beim Auszählen der Stimmzettel erfuhren sie zuerst, wie am RC gewählt wurde. Jedoch zeigten sich dabei auch so manche Tücken: Denn sie stellten fest, dass es schon im kleinen Rahmen gar nicht so einfach ist, alle Stimmzettel richtig auszuwerten, ohne sich zu verzählen oder zu verzetteln. Ihren Mitlernern präsentierten die Wahlhelfer dann das Ergebnis am RC in der Schulversammlung kurz vor den Osterferien.

Neben dem positiven Feedback vieler Wähler freuen sich die beteiligten Sozialkundelehrer Frau Kern, Herr Deinert und Herr Preußer über die hohe Wahlmotivation. Denn die Lernerinnen und Lerner mussten sich innerhalb des Wahlzeitraums selbst organisieren und niemand wurde im Unterricht zur Wahlteilnahme gezwungen, sodass eine Wahlbeteiligung von über 80% nicht selbstverständlich ist. Auch ihre Wahlkompetenz haben die Lernerinnen und Lerner bestätigt. Schließlich war kein Stimmzettel ungültig. Die Überlegungen über ein Wahlrecht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten damit durchaus neuen Diskussionsstoff.

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