Hausordnung Teil I
Verhalten auf dem Schulgelände und
persönlicher Umgang miteinander
Leben, Lernen und Arbeiten am Raiffeisen-Campus setzen gegenseitigen Respekt, Toleranz, Aufrichtigkeit, Rücksichtnahme, Ordnung und Sauberkeit im Interesse aller voraus. Um dies zu gewährleisten, ist ein faires Miteinander aber auch außerhalb der Schule notwendig. Ein faires Miteinander schließt persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen aus. Vielmehr sollte ein höflicher und freundlicher Umgangston in gepflegtem Deutsch vorherrschen. Zu einer angenehmen Atmosphäre gehört eine angemessene Kleidung.
Diese Regeln sollen sowohl im persönlichen Miteinander als auch bei der Nutzung von sozialen Netzwerken oder anderen Medien (z.B. itslearning, Facebook, WhatsApp) Beachtung finden, natürlich gelten ohnehin die strafrechtlichen Bestimmungen. Bilder, Filme, usw. dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der abgebildeten Personen erstellt, veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer und Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung oder Verstößen gegen diese Hausordnung werden dem Sachverhalt entsprechende, angemessene pädagogische Maßnahmen eingeleitet.
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Es ist in einem Schulgebäude wichtig, dass jeder zur richtigen Zeit zuverlässig am richtigen Ort ist. So beginnt der Unterricht exakt um 8:10 Uhr. Für den pünktlichen Beginn ist es unabdingbar, deutlich vor dieser Zeit im Schulhaus einzutreffen und sich selbst für den Unterrichtsbeginn zu organisieren. Deshalb ist der Einlass in das Schulhaus unter Aufsicht schon ab 8:00 Uhr gewährleistet. Fachräume und Sportanlagen dürfen aufgrund ihrer besonderen Ausstattung nur in Gegenwart und mit ausdrücklicher Erlaubnis der Fachlehrer betreten werden. Es dient der Sicherheit der Lernerinnen und Lerner sowie des Eigentums der Schule.
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Bei geeigneter Witterung werden die Pausen in der Regel auf dem Schulhof verbracht. Näheres regelt die jeweilige Pausenaufsicht.
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Wir zeigen unsere Identität als Schulgemeinschaft gern. Deshalb ist bei Unterricht und Schulveranstaltungen stets Schulkleidung zu tragen. Es gilt unsere Schulkleidungsordnung, nach der jedes sichtbare Teil der Kleidung oberhalb der Gürtellinie Schulkleidung sein muss.
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Wir lernen nicht nur gemeinsam, wir leben und verbringen viel Zeit am Raiffeisen-Campus. Deshalb ist uns das gemeinsame Mittagessen sehr wichtig. Es wird gemeinsam begonnen und gemeinsam beendet. Beim Essen achten wir auf angemessene Tischsitten und gehen verantwortungsvoll mit den Nahrungsmitteln um.
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Unser Schulgelände bietet sicheren Aufenthalt. Die Lernerinnen und Lerner der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen sich während des Schultages ausschließlich auf dem Schulgelände aufhalten und dieses nicht verlassen.
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Allen Lernerinnen und Lernern ist auf dem Schulgelände das Rauchen, das Mitbringen oder die Einnahme von Alkohol, Tabak oder Drogen sowie das Mitbringen von Waffen oder deren Attrappen (auch: Messer jeglicher Art) strengstens verboten.
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Alle Lernerinnen und Lerner tragen gemeinsam mit Lehrern und Mitarbeitern des Raiffeisen-Campus Mitverantwortung für das Schulgebäude und das Außengelände. Alle sind verpflichtet unsere Schule sauber zu halten und mit Möbeln und Ausstattung sorgfältig, wertschätzend, und pfleglich umzugehen. Zerstörungen oder Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, sind nicht akzeptabel und werden strengstens geahndet.
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Die persönliche Begegnung der Lerner untereinander ist uns sehr wichtig. Deshalb ist die Verwendung eigener technischer Geräte sowie der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Schulzeit (das ist die Zeit, die wir auf dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes in Schulveranstaltungen unter Aufsicht der Schule verbringen) untersagt. Mitgebrachte Mobiltelefone müssen vollständig ausgeschaltet sein und im Spind aufbewahrt werden. Im Ausnahmefall kann ein Lehrer die Benutzung des Mobiltelefons gestatten. Bei Verstößen gegen die Ordnung wird das Handy bis zum Ende des folgenden Schultags in der Schulverwaltung hinterlegt. Klar definierte Ausnahmen gelten für die LernerInnen der MSS.
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Aus Rücksichtnahme auf Lernerinnen und Lerner mit Atemwegsproblemen und um Belästigungen der anderen Lernerinnen und Lerner zu vermeiden, ist das Verwenden jeglicher Pumpsprays oder druckbetriebener Spraydosen (z.B. Sprühdeodorants, Haarspray) untersagt.
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Das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts ist nicht gestattet. Kaugummis müssen eingewickelt im Restmüll entsorgt werden.
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Sicherheit hat auch auf dem Schulhof oberste Priorität. Insbesondere Fußballspielen mit harten Bällen, Schneeballwerfen und andere Wurfspiele sind wegen der Gefährdung anderer Lernerinnen und Lerner auf dem Schulgelände verboten.
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Im Notfall kann das richtige Verhalten Leben retten. Daher müssen sich alle mit dem Alarmplan vertraut machen und sich in Gefahrensituationen streng an diesen und an die Anordnungen des Aufsichtspersonals halten.
- Wir möchten unsere Gäste kennen. Besucher (auch Elternteile) bitten wir, sich an Schultagen immer in der Schulverwaltung anzumelden. Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ohne vorherige Anmeldung untersagt. Jeder am Raiffeisen-Campus grüßt Besucher freundlich und bietet Hilfe an, wenn sich jemand offensichtlich nicht auskennt. Einlass gewähren aber nur die Aufsichtsführenden bzw. die Schulverwaltung.
- Damit wir handeln können, wenn ein Kind vermisst wird, benötigen wir frühzeitig Informationen seitens der Eltern. Im Krankheitsfall ist deshalb die Schule über das WebUntis-Portal bis 8:10h zu informieren. Beurlaubungsanträge sollen 72 Stunden vor der Beurlaubung beim Klassenleiter vorliegen. Bei plötzlich auftretender Krankheit bzw. bei Unwohlsein im Laufe des Schultages werden die Eltern über die Schulverwaltung informiert. Für die ggf. notwendige Abholung ist bitte durch die Eltern Sorge zu tragen.
- Damit das Eigentum der Lernerinnen und Lerner nicht gefährdet wird, haben wir verschließbare Spinde im Haus. Die Verwahrung von Gegenständen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht.
- Verursachen Lernerinnen und Lerner Schäden an Gebäude, Inventar oder Eigentum der Schule oder anderer Lernerinnen und Lerner, so sind diese zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Es ist eine ausreichend hohe Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
- Jede/r Lerner/in ist auf dem sichersten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfall gesetzlich versichert. Unfälle, auch geringen Umfangs, und Verletzungen sind sofort den Aufsicht führenden Lehrern bzw. in der Schulverwaltung anzuzeigen.
- Den Umgang mit den Laptops regelt die Laptopordnung.
- Wir wollen die Kinder und ihre Eltern vor Infektionskrankheiten schützen. Deshalb bitten wir, mindestens alle Infektionskrankheiten am Krankmeldungstag der Schule bekannt zu geben. Aber auch die Information über sonstige Krankheitsgründe hilft uns, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Teil II Laptopordnung
Die Laptopordnung gilt für alle Lerner, die mit einem Laptop, Notebook oder Tablet (nachfolgend Laptops genannt) in der Schule arbeiten.
- Jede Lernerin, jeder Lerner bringt den Laptop morgens vollständig geladen mit in die Schule.
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Um die Investition der Eltern zu schützen und eine lange Lebensdauer des Laptops zu gewährleisten, muss der Laptop sowohl auf dem Schulweg als auch im Schulalltag immer in einer dafür geeigneten Tasche transportiert werden. Schäden sind der Firma Optima Computer umgehend zu melden.
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Der Laptop darf während des Unterrichtstages niemals unbeaufsichtigt sein. In Zeiten, in denen er nicht benötigt wird, ist er im Spind einzuschließen.
- Während des Schultages ist der Laptop stets betriebsbereit zu halten.
- Die Benutzung der Laptops erfolgt nur nach Aufforderung durch die Lehrer.
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Der Laptop einer Mitlernerin oder eines Mitlerners darf nur mit dessen Einverständnis benutzt werden.
- Der Laptop darf in den Klassenräumen nicht geladen werden. Im Klassenraum sind keinerlei Kabelverbindungen erlaubt.
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Das Abspielen von CDs oder DVDs sowie von Musik – und Videodateien in der Schule ist nur nach Aufforderung durch die Lehrer erlaubt.
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Alle Arbeitsergebnisse und Arbeitsdateien werden entweder in „Meine Dateien“ in itslearning oder auf einem mitgebrachten USB-Stick gespeichert. Nur dann stehen sie nach einem Neustart des Laptops auch wieder zur Verfügung.
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Das Speichern von illegalen, verfassungsfeindlichen oder jugendgefährdenden Inhalten sowie von Schadsoftware ist strengstens untersagt.
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Alles, was dazu führen kann, dass Netzwerk oder Laptops von Mitlernerinnen und Mitlernern geschädigt werden, ist strengstens untersagt.
- Die Nutzung des Internetzugangs der Schule für private Zwecke ist untersagt.
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Die Regeln des Datenschutzes und des Urheberrechtsgesetzes sind strengstens einzuhalten.
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Passwörter und Zugangsdaten dürfen anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden.
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Das Surfen auf illegalen, verfassungsfeindlichen und jugendgefährdenden Seiten ist verboten.
- Der Abschluss von Verträgen über das Schulnetzwerk ist untersagt.
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(Kostenpflichtige) Downloads von Programmen bzw. Software dürfen in der Schule nicht durchgeführt werden.
Teil III Benutzungsordnung der Bibliothek
Unsere Schulbibliothek ist ein Ort zum Wohlfühlen und ruhigem Arbeiten. Hier möchten wir die Freude am Lesen wecken und fördern und gleichzeitig einen Trainingsort für Arbeitstechniken (Recherche etc.) schaffen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dafür unabdingbar. Deshalb ist darauf zu achten, dass die anderen Bibliotheksnutzer durch das eigene Verhalten nicht gestört werden: Gespräche sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, das Abspielen von Musik und Filmen ohne Kopfhörer ist verboten. Halten Lernerinnen und Lerner sich im Rahmen einer Unterrichts- oder AG-Stunde in der Bibliothek auf, gelten die Anweisungen des Lehrers, die von der Benutzungsordnung abweichen können.
1 Allgemeines
(1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. Für die Angehörigen der MSS1, MSS2 und MSS3 gilt zusätzlich und vorrangig die Benutzungsordnung vom 15.03.2019.
2 Anmeldung
(1) Bei Lernern ist vor der erstmaligen Ausleihe die unterschriebene Kenntnisnahme der Benutzungsordnung erforderlich.
3 Ausleihe und Benutzung
(1) Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Comics und digitale Medien (CD-ROMs, DVD u.a.) 14 Tage. Bei Überschreiten wird der Benutzer über den Klassenlehrer gemahnt.
(2) Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen werden.
(3) Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen.
Vormerkung:
Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen zu begrenzen.
(4) Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.
(5) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.
4 Behandlung der Medien, Beschädigung, Verlust, Haftung
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
(2) Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
(3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
(5) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung können die Kosten für die Neuanschaffung oder anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangt werden.
(6) Für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen, besteht keine Haftung.
5 Aufenthalt in der Bibliothek
(1) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer gestört wird. Gespräche sowie das Abspielen von Musik und Videos ohne Kopfhörer sind verboten. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.
(2) Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
(3) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen
dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.
6 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Die Benutzungsordnung tritt am 6.11.2019 in Kraft.
Erlassen am 30.1.23
gez. B. Meffert, Schulleiter
Schulbücher
Hier finden Sie die aktuellen Schulbuch- und Materiallisten für das Schuljahr 2017/18 zum Download. Bei unserem Partner Schreibwaren Wetzlar (Telefon: (02602) 3814; Telefax: (02602) 17753; E-Mail: info@schreibwaren-wetzlar.de) können Sie bei Bedarf bequem bestellen.
Jahrgangsstufe 5 (Einschulung 2017)
Jahrgangsstufe 6 (Einschulung 2016)
Jahrgangsstufe 7 (Einschulung 2015)
Jahrgangsstufe 8 (Einschulung 2014)
Jahrgangsstufe 9 (Einschulung 2013)
MSS2 (Einschulung 2011)
Pluriform, wie unsere Lerner
ist auch unsere Schulkleidung. Entwickelt in enger Abstimmung mit der Schule von der Stuttgarter Designerin Doris Biermann hat der Campus inzwischen eine Kollektion von ca. 30 verschiedenen Kleidungsstücken in je unterschiedlichen Farben im Programm, die die Eltern nach eigenen Vorstellungen bestellen können. Das Pflichtprogramm umfasst nur wenige Stücke, die für gemeinsame Ausflüge bzw. Auftritte benötigt werden. Und so zeigen sich unsere Lerner:innen im Alltag als Teil des Ganzen ohne in ihm aufzugehen: Pluriform statt Uniform…
Doris Biermanns Firma DVision bietet weitere Informationen zur Qualität der Kleidung. Die Kollektionsliste mit unseren Kleidungsstücken finden Sie demnächst hier. Bestellen können die Kleidung mit unserem Logo natürlich nur die Familien unserer Lerner:innen; Es ist insofern im Wortsinn eine exklusive Kollektion.

Ihr Weg zu uns:

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Burgweg 21 – 23
56428 Dernbach (Ww)
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Krankmeldungen bitte nur via WebUntis